Citytax
Gäste zahlen im Kanton Zürich einen Beitrag von CHF 3.50 pro Übernachtung und Person. Damit leisten Sie einen Beitrag zur touristischen Weiterentwicklung der Region.
FAQ
Mittels einer Abgabe von CHF 3.50 pro Nacht (inkl. 8.1% MwSt.) leisten übernachtende Gäste einen finanziellen Beitrag zur Angebotsentwicklung im Raum Zürich. Die Destinationsmanagementorganisationen (z.B. Standortförderung Zürioberland) reinvestieren die Mittel in die touristische Weiterentwicklung. In enger Zusammenarbeit mit den Beherbergungsbetrieben werden Projekte finanziert, welche die Qualität des touristischen Angebotes steigert und dieses noch attraktiver macht. Bereits umgesetzt wurden z.B. die Erlebniswanderungen. Weitere Produkte wie eine Gästekarte befinden sich im Ideenspeicher. Alle Betriebe, welche bei Ihren Gästen eine Citytax erheben und sich im Zürcher Oberländer Perimeter befinden, sind automatisch Mitglied bei der Standortförderung Zürioberland.
Die Zürcher Hoteliers, die dem Zürcher Hotellerie-Verein oder Gastro Zürich angeschlossen sind, haben sich statuarisch dazu verpflichtet, eine Beherbergungstaxe zu erheben und an die jeweilige Tourismusorganisation zu entrichten. Im Vergleich zu anderen Kantonen ist die Tourismusabgabe jedoch nicht gesetzlich geregelt, es handelt sich auf Ebene des Mehrwertsteuergesetztes also um eine freiwillige Beherbergungsabgabe. Diese ist im Gegensatz zu kantonal oder kommunal verpflichtenden Kurtaxen mehrwertsteuerpflichtig (Sondersatz Beherbergung).
Ab der 31. Übernachtung fällt keine Abgabe mehr an (Longstay-Regelung).
Die Betriebe melden die Logiernächte entweder quartalsweise an die Standortförderung Zürioberland oder erteilen dem Bundesamt für Statistik (BfS) die Vollmacht für die Weitergabe der Daten. Anschliessend stellt die Standortförderung Zürioberland den Betrieben ebenfalls quartalsweise eine Rechnung aus.
185’000
Logiernächte im Jahr 2023
85’000
Logiernächte in Citytax-Betrieben 2023
13
Hotels
CHF 3.50
pro Übernachtung und Gast