Regionalprodukte

In echten Regionalprodukten stecken Rohstoffe aus der Region, wo sie auch verarbeitet werden.  Zur regionalen Auszeichnung dient das Label «us em Zürioberland». Dieses schafft Orientierung für Kund:innen und bringt Vorteile für Produzent:innen.

Vorteile für Produzentinnen und Produzenten

  • Kostenlose Nutzung der Regionalproduktemarke «us em Zürioberland» und positives Image der Marke für Ihren Betrieb
  • Orientierungshilfe für Konsument:innen, welche regionale Produkte kaufen wollen
  • Zugang zum interdisziplinären Netzwerk der Standortförderung Zürioberland
  • Absatzfördergeldern des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) für die Vermarktung zertifizierter Produkte
  • Zugang zu Plattformen, Kooperationsmöglichkeiten und Verkaufskanälen (z.B. Detailhandel)
  • Sichtbarkeit auf den Zürioberland-Kanälen wie Website, Magazin, Newsletter usw.
  • Chancen zur Erweiterung des Kund:innenkreises dank Berücksichtigung bei Genussabos, Genusswoche u.v.m.

 

 

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Online Zertifizierung

Die Zertifizierung von Regionalprodukten erfolgt online: Betrieb erfassen, Produkte hinzufügen und Antrag einreichen. Die Überprüfung im Betrieb erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Falls ein Betrieb nach Standards verschiedener Labels produziert, wird die Kontrolle nach Möglichkeit kombiniert.

zum System

echtregional.swiss

registrieren

Sie möchten profitieren und Ihre Produkte zertifizieren? Registrieren Sie Ihren Betrieb mit wenigen Klicks im IT-System echtregional.swiss und fügen Sie die gewünschten Produkte hinzu.

Absatzförderung FAQ

Für welche Leistungen gibt es Beiträge?

Die Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte regelt, welche Arbeiten zu 40% durch BLW-Gelder unterstützt werden. Die komplette Verordnung kann hier heruntergeladen werden.

 

Beispiele: Inseratekosten, Social Media, Website, Newsletter, Onlinewerbung, Apps/Games, Merchandise/Give-Away, Käsepapier, Plakate, Tafeln, Beschriftung für Läden resp. Verkaufspunkte, Regalbeschriftung, Produktion und Schaltung von Radio-, TV- und Kino-Spots, Produktion von sonstigen Spots (Erklärvideos etc.), Gestaltung von Auto-/Lieferwagenbeschriftungen

Welche Leistungen können NICHT angerechnet werden?
  • Massnahmen, die Verkaufserlöse einbringen (Restauration an öffentlichen Veranstaltungen, Printmaterialien im Zusammenhang mit Verkaufsaktivitäten (z.B. Bestellformular), Aufbau Online-Shop
  • Druck von Verpackungsmaterialien für Produkte (z.B. Etiketten)
  • Preise / Gewinne für Wettbewerbe, wenn kein Bezug zu zertifizierten Regionalprodukte gegeben ist
  • CD Manual «Zürioberland» nicht eingehalten bzw. nicht von der Standortförderung Zürioberland freigegeben
Wie erhalte ich die Beiträge?

Damit der Beitrag eingefordert werden kann, muss die Rechnungsadresse des Produzenten zwingend folgende erste Zeile enthalten:

 

Das Beste der Region
Musterproduzent AG
Musterstrasse 34
8000 Musterdorf

 

Die Rechnung mit obiger Anschrift ist unbezahlt (E-Mail/Post) an die Standortförderung Zürioberland weiterzuleiten inkl. Belegexemplar. Anschliessend wird «Das Beste der Region» die Rechnung vollumfänglich begleichen und dem Produzenten eine Rechnung über 60% des Betrages ausstellen. Die Produzent:innen werden gebeten sich frühzeitig zu melden, wenn in einem Jahr grössere Beträge umgesetzt werden sollen.

 

Anwendung Corporate Design

Damit Leistungen vergütet werden, muss das Corporate Design der Produktemarke «us em Zürioberland» zwingend angewendet werden. Das Manual dazu finden Sie unter Medien & Downloads.

Ihre Ansprechperson

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Sabrina Honegger

Leiterin Geschäftsfeld Regionalprodukte

+41 52 396 50 97