Kulturförderung
In enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle Kultur des Kantons Zürichs unterstützt die Standortförderung Zürioberland (SZO) regionale Projekte in den Bereichen bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater und «Spartenübergreifendes». Voraussetzung ist, dass diese einen Bezug zum Zürcher Oberland haben und weitere Kriterien erfüllen.
- Die Standortförderung Zürioberland behandelt Gesuche bis zu einem Betrag von CHF 9999.–. Gesuche ab einem Betrag von CHF 10’000.– sind an die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich einzureichen. Zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen darf ein Gesuch nicht an beiden Stellen eingereicht werden.
- Reichen Sie das Kulturfördergesuch zusammen mit Budget und einem detaillierten Finanzierungsplan bis spätestens drei Monate vor Durchführung des Anlasses ein.
- Kulturförderung erfolgt subsidiär (ergänzend). Das bedeutet, dass zuerst die Wohn- und Aufführungsgemeinden aller Projektbeteiligten um finanzielle Unterstützung angefragt werden müssen. Ebenso sollten im Finanzierungsplan die angefragten Stiftungen und Förderstellen sowie die angefragten Sponsor:innen angegeben werden.
- Gesuche für Betriebsbeiträge werden von der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich bearbeitet.
- Filmprojekte werden im Kanton Zürich durch die Zürcher Filmstiftung behandelt. Entsprechende Gesuchsformulare können auf der Website heruntergeladen werden.
- Literarische Werke werden im Kanton Zürich von der Fachstelle Kultur des Kantons Zürichs behandelt. Entsprechende Gesuche können auf der Website eingereicht werden.
Eingabefristen 2025
- 24.02.2025
- 26.05.2025
- 08.09.2025
- 03.11.2025
Fördergebiet
Aathal-Seegräben, Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Hittnau, Mönchaltorf, Pfäffikon ZH, Russikon, Rüti, Uster, Wald, Wetzikon, Wila, Wildberg
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Ihre Ansprechperson
Jacqueline Falk
Leiterin Geschäftsfeld Kultur & Gesellschaft