Kulturförderung

In enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle Kultur des Kantons Zürichs unterstützt die Standortförderung Zürioberland (SZO) regionale Projekte in den Bereichen bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater und «Spartenüber­greifendes». Voraussetzung ist, dass diese einen Bezug zum Zürcher Oberland haben und weitere Kriterien erfüllen.

  • Die Standortförderung Zürioberland behandelt Gesuche bis zu einem Betrag von CHF 9’999.–. Gesuche ab einem Betrag von CHF 10’000.– sind an die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich einzureichen. Zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen darf ein Gesuch nicht an beiden Stellen eingereicht werden.
  • Reichen Sie das Kulturfördergesuch zusammen mit Budget und einem detaillierten Finanzierungsplan bis spätestens 3 Monate vor Durchführung des Anlasses ein.
  • Kulturförderung erfolgt subsidiär (ergänzend). Das bedeutet, dass zuerst die Wohn- und Aufführungsgemeinden aller Projektbeteiligten um finanzielle Unterstützung angefragt werden müssen. Ebenso sollten im Finanzierungsplan die angefragten Stiftungen und Förderstellen sowie die angefragten Sponsoren angegeben werden.
  • Gesuche für Betriebsbeiträge werden von der Fachstelle Kultur des Kanton Zürichs
  • Filmprojekte werden im Kanton Zürich durch die Zürcher Filmstiftung behandelt. Entsprechende Gesuchsformulare können direkt ab der Website filmstiftung.ch heruntergeladen werden.
  • Literarische Werke werden im Kanton Zürich von der Fachstelle Kultur des Kantons Zürichs behandelt. Entsprechende Gesuche können direkt auf der Website eingereicht werden

Eingabefristen 2024

  • 26.02.2024
  • 27.05.2024
  • 09.09.2024
  • 04.11.2024

Downloads

Richtlinien

PDF-Datei

Prüfen Sie, ob Ihr Gesuch die Richtlinien erfüllt.

Download

Anleitung «professionelles Gesuch»

PDF-Datei

Nutzen Sie diese Anleitung, um ein professionelles Gesuch zu stellen.

Download

Gesuch einreichen

 

Ihre Ansprechperson

Bild

Jacqueline Falk

Leiterin Geschäftsfeld Kultur & Gesellschaft

+41 52 396 50 94