Am 15. März 2025 startet der Verkauf für die Saison 2025. Sie können diesen bequem online bestellen und/oder Ihre alte Key Card aufladen.
Bade(s)pass
Baden und Schwimmen nach Lust und Laune. Ihre Saisonkarte für 15 Frei-, See- und Hallenbäder.
Lauschige Seebäder, 50-Meter-Becken fürs Training oder ein Tag im Hallenbad, wenn es draussen regnet – mit dem Bade(s)pass haben Sie von Mai bis September die freie Wahl zwischen 15 Bädern und geniessen die volle Abwechslung.
Preise
Kategorie | Preis inkl. MwSt |
Erwachsene (ab 19 Jahre) | CHF 105.– |
Kinder und Jugendliche (ab 6 bis 18 Jahre) | CHF 50.– |
Zur Bestimmung der Altersklasse ist das effektive Datum ausschlaggebend (Stichtagbetrachtung). Der Bade(s)pass ist persönlich und nicht übertragbar.
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FAQ
- Online, bei der Standortförderung Zürioberland
- Bad Egelsee, Bubikon
- Schwimmbad Tannenberg, Gossau
- Badi Hinwil
- Schwimmbad Rüti
- Dorfbad Uster
- Strandbad Uster
- Hallenbad Uster
- Schwimmbad Meierwiesen, Wetzikon
- Strandbad Auslikon
Der Bade(s)pass ist vom 1. Mai (bzw. ab Kaufdatum) bis am 30. September gültig, sofern die Bäder geöffnet sind. Beginnt beispielsweise ein Freibad seine Saison erst am 8. Mai, so gewährt auch der Bade(s)pass erst ab dem 8. Mai Zutritt zum entsprechenden Bad. Die Saison vom 1. Mai bis 30. September gilt auch für Hallenbäder.
Der Bade(s)pass gewährt freien Zugtritt zu den im Bade(s)pass-Verbund angeschlossenen Frei-, See- und Hallenbädern (s. unten). Zutritt wird ausschliesslich während den Öffnungszeiten gewährt. Gelten bei Badeanlagen Zutrittsbeschränkungen, so wird kein Einlass garantiert. Besitzer:innen eines Bade(s)passes werden gleich behandelt wie Besitzer:innen einer Saisonkarte eines Bades sowie Käufer:innen von Einzeleintritten.
Melden Sie Ihren Kartenverlust bei einer Badi oder bei der Standortförderung Zürioberland (+41 52 396 50 90, info@zuerioberland.ch). Die alte Karte wird storniert und eine neue Karte wird Ihnen gegen eine Ausstellgebühr von CHF 10.– ausgestellt.
Bei Krankheit oder Unfall bis zu 1 Monat nach Saisonbeginn kann der Betrag rückerstattet werden. Dafür muss die Inhaberin bzw. der Inhaber des Bade(s)passes ein Arztzeugnis vorlegen. Nach Ablauf des ersten Monats wird der Bade(s)pass nicht mehr zurückerstattet.
Die Handhabung obliegt dem jeweiligen Bad.